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   BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22   

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https://dejure.org/2023,5516
BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22 (https://dejure.org/2023,5516)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22 (https://dejure.org/2023,5516)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 (https://dejure.org/2023,5516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zu den Sorgfaltsanforderungen bei der Beschwerdeerhebung mittels Telefax - hier: mangels Wiedereinsetzungsantrags keine Wiedereinsetzung gem § 93 Abs 2 BVerfGG - keine Wiedereinsetzung von Amts (§ ...

  • Wolters Kluwer

    Einlegen und Begründen der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist; Verfassungsbeschwerde bzgl. des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs aufgrund eines Ehevertrags

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zu den Sorgfaltsanforderungen bei der Beschwerdeerhebung mittels Telefax - hier: mangels Wiedereinsetzungsantrags keine Wiedereinsetzung gem § 93 Abs 2 BVerfGG - keine Wiedereinsetzung von Amts (§ ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BVerfGG §§ 23, 92, 93
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde; Sorgfaltsanforderungen bei der Erhebung der Beschwerde mittels Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; VersAusglG § 8 Abs. 1
    Einlegen und Begründen der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist; Verfassungsbeschwerde bzgl. des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs aufgrund eines Ehevertrags

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zu den Sorgfaltsanforderungen bei der Beschwerdeerhebung mittels Telefax - hier: mangels Wiedereinsetzungsantrags keine Wiedereinsetzung gem § 93 Abs 2 BVerfGG - keine Wiedereinsetzung von Amts (§ ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versäumung der Verfassungsbeschwerdefrist - Wiedereinsetzung durch Auslegung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfristete Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Hierzu gehört auch die Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen Dokumente (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3).

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ).

  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Darüber hinaus kommt eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nur in Betracht, wenn die Schuldlosigkeit des Beschwerdeführers an der Nichtwahrung der Monatsfrist jedenfalls überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 6).

    (a) Die Verfahrensbevollmächtigte hat aufgrund des ihr erteilten Auftrags, eigenverantwortlich Verfassungsbeschwerde einzulegen, alles ihr Zumutbare zu tun und zu veranlassen, damit die Einlegungsfrist und die sonstigen Anforderungen an die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gewahrt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 299/94 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Hierzu gehört auch die Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen Dokumente (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Monatsfrist ist, vorbehaltlich einer Wiedereinsetzung, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2017 - 1 BvR 1877/15 -, Rn. 9 und vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Bei Übermittlung der Verfassungsbeschwerde per Telefax umfassen die Sorgfaltspflichten die Überprüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Versendung des Telefaxes anhand des ausgedruckten Sendeprotokolls des Faxgerätes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Die Bevollmächtigte hat eigenständig die Beschwerdefrist zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die Verfassungsbeschwerde rechtzeitig zur Wahrung der Beschwerdefrist an das Bundesverfassungsgericht übermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Die Möglichkeit einer Verletzung der Beschwerdeführerin in Grundrechten liegt auf der Grundlage der übersandten Unterlagen auch nicht derart auf der Hand (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13 m.w.N.), dass auf die weiteren Unterlagen verzichtet werden könnte.
  • BVerfG, 16.06.2017 - 1 BvR 1877/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen von Sozialgericht und

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Monatsfrist ist, vorbehaltlich einer Wiedereinsetzung, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2017 - 1 BvR 1877/15 -, Rn. 9 und vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 23.10.2008 - 1 BvR 2147/08

    Mangels fristgerechter Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
    Wird eine solche End- und Ausgangskontrolle anhand des Sendeprotokolls unterlassen und damit die fehlerhafte Übertragung übersehen, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, weil die mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Oktober 2021 - 1 BvR 838/19 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 04.09.2019 - 1 BvR 1789/19

    Nichtannahme einer mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23

    Mangels substantiierten Aufzeigens der Einhaltung der Monatsfrist unzulässige

    c) Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 93 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BVerfGG, die nur dann möglich ist, wenn bis auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 -, Rn. 18), kommt nicht in Betracht.

    § 93 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BVerfGG entbindet nicht von der Obliegenheit, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand relevanten Tatsachen vorzutragen und sie - dies gegebenenfalls auch noch nachträglich nach Ablauf der Frist - glaubhaft zu machen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 -, Rn. 18).

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